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Schlafmohn
Kurze Info
Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig,auch als Zierpflanze,und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz(BtMG)dar.
Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig,auch als Zierpflanze,und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz(BtMG)dar.