Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig,auch als Zierpflanze,und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz(BtMG)dar.
http://www.heilkraeuter.de/lexikon/schlafmo.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlafmohn